Korrekturen von misslungenen Permanent-MakeUp Fremdbehandlungen

Nicht immer endet eine Permanent-Make-Up-Behandlung mit einem glücklich strahlenden Lächeln. Leider gibt es Fälle, wenn die Kundin mit dem Ergebnis überhaupt nicht zufrieden ist. Die Gründe können sehr unterschiedlich sein:

– falsche Farbwahl oder mangelnde Qualität der Farben

– schlechte Visagistik (unterschiedliche oder nicht zum jeweiligen Gesicht passende Formen)

– durch die Kundin nicht überprüfte Vorzeichnung

– Einsatz von minderwertigen Pigmentiergeräten

– ungenaue Linienführung / falsche Arbeitstechnik

– unerwartete Reaktion der Haut, die zu unerwünschter Farbveränderung führt.

In solchen Fällen kommen Korrekturbehandlungen in Betracht. Falsche Formen oder Verzeichnungen können kaschiert, falsche Farben neutralisiert und verändert werden. Meistens erfordert eine Korrektur der bestehenden Pigmentierung mehrere Sitzungen und vor allem Geduld, da wir nicht wissen, mit welchen Farben und Techniken vorher gearbeitet wurde und wie die Haut auf Korrekturen reagieren wird. In einem persönlichen Beratungsgespräch können wir aber meistens den ungefähren Aufwand gut einschätzen.

Natürlich gibt es leider auch (ganz schlimme) Fälle, in denen wir nichts machen können. Dann hilft nur die Aufhellung / Entfernung des alten Permanent-Make-Ups und anschließend ggf. eine Neupigmentierung.